Benutzung

Die Einsicht in die Archivalien erfolgt nach Ablauf der Frist von 30 Jahren nach der Entstehung der Materialien, sofern dies gegen das geltende Recht nicht verstößt. Die Verkürzung der Schutzfrist ist von den Benutzern und Benutzerinnen schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu beantragen. Der Direktor des Archivs kann in berechtigten Fällen die Einsichtnahme in die Bestände des Archivs verweigern.

Das Archiv stellt Archivalien in direkter Form - die Interessenten haben die Möglichkeit, das Archivgut im Original im Forscherraum einzusehen - und in indirekter Form bereit - den Interessenten werden schriftliche Auskünfte über den Inhalt des Archivgutes erteilt oder Reproduktionen des Archivgutes angefertigt, wenn dies beantragt wird. Die Bereitstellung der Archivalien im Forscherraum erfolgt unentgeltlich. Andere Formen der Benutzung, bei denen Mitarbeiter des Archivs eine Recherche durchführen, Informationen bearbeiten oder Reproduktionen anfertigen, sind kostenpflichtig.

Wenn Mikrofilme von Archivalien existieren, werden Originale nicht mehr bereitgestellt. Die benutzten Archivalien können mit Erlaubnis des Direktors auf der Grundlage des zur Zeit gültigen Entgeltverzeichnisses in Form von Xerokopien, digitalen Bilddateien, Mikrofilmen und Fotos reproduziert werden.

Die Veröffentlichung von Archivalienreproduktionen, die im Staatsarchiv Katowice angefertigt wurden, soll mit einem Vermerk versehen werden, in dem Aufbewahrungsort, der Name des Bestandes sowie die Aktensignatur angegeben sind. Der Benutzer soll dem Archiv ein Belegexemplar einer Arbeit, die unter wesentlicher Verwendung vom Archivgut des Staatsarchivs Katowice entstanden ist, unentgeltlich abliefern.